Hier finden Sie die aktuellen Angebote. Wenn für ein Angebot Interesse besteht, bitte kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer +43664 16 47 007 oder senden Sie mir eine E-Mail.
Gerichtlich angeordnete Erziehungsberatung §107 AußStrG
Familien-, Eltern- bzw. Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3Z1 AußStrG. Diese ist nur nach gerichtlicher Anordnung möglich.
Detailinformationen erhalten Sie über die Webseite des Bundesministeriums für Familien und Jugend Website besuchen.
https://www.trennungundscheidung.at/
Scheidungsfolgeberatung §95Abs1A
Detailinformationen erhalten Sie über die Webseite des Bundesministeriums für Familien und Jugend Website besuchen.
https://www.trennungundscheidung.at/
Scheidungsberatung/gerichtlich angeordnete Erziehungsberatung
| Einzelberatung | € 70,00 /h |
| Paare |
€ 140,00 (70,00 p. P.) |
| Grupppenberatung (Doppelstunde pro Person) | € 40,00 |
Aktuelle Termine für Gruppen entnehmen Sie bitte unter AKTUELLES
Besuchsbegleitung §111AußStrG
Wenn es das Wohl des Minderjährigen verlangt, kann das Gericht eine geeignete und dazu bereite Person zur Unterstützung bei der Ausübung des Rechts auf persönliche Kontakte heranziehen (Besuchsbegleitung).
In einem Antrag auf Besuchsbegleitung ist eine geeignete Person oder Stelle (Besuchsbegleiter) namhaft zu machen. Die in Aussicht genommene Person oder Stelle ist am Verfahren zu beteiligen; ihre Aufgaben und Befugnisse hat das Gericht zumindest in den Grundzügen festzulegen. Zwangsmaßnahmen gegen den Besuchsbegleiter sind nicht zulässig.
https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Soziales/Soziale-Themen/Besuchsbegleitung.html
DIE KONFLIKTFREIE ZONE! EIN RAUM FÜR BEGEGNUNG! DAS WOHL DES KINDES STEHT IM ZENTRUM!
In meinen Praxisräumen in Ungenach biete ich die Möglichkeit, Kinder (von 3 bis 15 Jahren) und deren Elternteil bei den Kontakten zu begleiten. In Ausnahmefällen begleite ich auch Kindesübergaben an ihrem Wohnort.
Zu Beginn finden jeweils ein kostenpflichtiges Gespräch pro Elternteil (ohne Kinder) statt. Hier informiere ich im Detail. Ausfallsregelungen, DO‘S & DONT‘S. Danach lerne ich das Kind bei einem Treffen kennen, bzw die Geschwisterkinder. Wir schließen einen Auftrag und es erfolgen die Besuchskontakte hier in meinen Praxisräumen. Der Elternteil verbringt die Zeit mit dem Kind/ den Kindern hier. Es sind Spielmaterialeien vorhanden, es kann gemalt werden, auch ein Garten steht zur Verfügung (bei Schönwetter), es kann auch mal gekocht werden. Ich stehe für Ideen zur Verfügung und kann auch zwischen Elternteil und Kind moderieren, falls gewünscht.
Kinder können von einem Elternteil zu mir gebracht werden, der andere Elternteil kommt nach, somit wird eine direkte Begegnung der oft hochstrittigen Elternpaare vermieden. Vorbehaltlich kommt es zu Abklärungsgesprächen zwischendurch, um die Lage zu evaluieren, Erwartungen zu klären/verändern.
Ich verfasse NUR geforderte Berichte für das Pflegschaftsgericht, wo ich knapp die Besuchsverläufe beschreibe.
Ziel ist es, dabei zu unterstützen, dass letztlich (wieder) selbständig Kontakte möglich werden.
WAS BESUCHSBEGLEITUNG NICHT IST:
- Ein Ort, wo strittige Eltern aufeinandertreffen
- Ein Ort des Kampfes.
Ich bleibe ALLPARTEILICH und stehe nicht „auf einer Seite“.
Bei Interesse kontaktieren Sie mich telefonisch oder per Mail.
Preise
| pro Sunde | € 65,00 |
| Zuzüglich Fahrtkosten | 0,50 Euro/km |


