Zulassung vom Bundesministerium für Familien und Jugend
Zulassung vom Bundesministerium für Familien und Jugend:
- Familien-, Eltern- bzw. Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3Z1 AußStrG. Diese ist nur nach gerichtlicher Anordnung möglich.
Bitte um persönliche Kontaktaufnahme.