Psychosoziale Beratung – Erwachsene (Einzelberatungen, Paare)
Wenn Sie gerade an einem Punkt stehen, wo Sie nicht weiterwissen, kann es sinnvoll sein, mit jemandem von Außen auf die Situation zu schauen. Bei Entscheidungsfragen, Sinnkrisen, Arbeitsproblemen, Liebesthemen, familiären Fragen kann ich sie unterstützen, klären, informieren, ein Stück weit begleiten. Gespräche und kreative Möglichkeiten stehen uns dafür bereit.
Psychosoziale Beratungstätigkeit unterliegt der Verschwiegenheitspflicht. Beratungsprozesse erzielen nicht so eine „Tiefung“ wie Psychotherapeutische Gespräche.
Zulassung vom Bundesministerium für Familien und Jugend:
- Familien-, Eltern- bzw. Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3Z1 AußStrG. Diese ist nur nach gerichtlicher Anordnung möglich.
Einzel- und Gruppenselbsterfahrung für LSB-Anwärterinnen in Ausbildung; und für private Personen.
Bitte um persönliche Kontaktaufnahme.
Arbeiten mit Teams aus dem sozialen Feld:
- Fallbesprechungen aus dem sozialen Feld (Kindergärten, Schulen, psychosoziale Vereine).
- Teamkommunikation untereinander beleuchten, verbessern.